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Berlin: (hib/STO) Die „Feststellung eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages durch den Abgeordneten Siegfried Kauder“ ist Gegenstand einer Unterrichtung (17/14825) durch das Präsidium des 17. Bundestages. Danach hat das Präsidium festgestellt, dass Kauder seine Pflichten nach Paragraf Eins der Verhaltensregeln verletzt hat, „indem er trotz mehrfacher Aufforderung nicht die konkreten Beträge der Einkünfte aus seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit angezeigt hat, sondern lediglich die aus seiner Sicht den Beträgen entsprechenden Einkommensstufen“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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