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Berlin: (hib/STO) Den gesetzlichen Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „als nationale, zivile IT-Sicherheitsbehörde“ erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14797) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14722). Wie die Regierung darin schreibt, besteht dieser Auftrag „ausschließlich in der präventiven Förderung der Informations- und Cybersicherheit“.
Die internationale Zusammenarbeit des BSI leitet sich der Antwort zufolge aus seiner gesetzlichen Aufgabenstellung ab. Diese bestehe „in der Förderung der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes“. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung arbeite das BSI im internationalen Rahmen jeweils mit Behörden zusammen, denen die entsprechende Aufgabe in Partnerländern zugewiesen ist. Das gelte insbesondere für solche Länder, mit denen Deutschland über supranationale und internationale Organisationen verbunden ist, wie der EU oder der Nato. Zum Beispiel würden in den entsprechenden Arbeitsgruppen gemeinsame Regelwerke erarbeitet. Hierbei gehe es gemäß den jeweiligen Regelwerken um den sicheren Umgang mit EU- und NATO-Informationen, den Schutz der Kommunikationsverbindungen innerhalb der EU beziehungsweise der NATO und zu den Mitgliedsstaaten und um Fragen der Interoperabilität in gesicherten Kommunikationsverbindungen.
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