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Berlin: (hib/AW) Gleichgeschlechtliche Paare sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke eine Ehe eingehen können. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/8) soll die derzeitige „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ durch die Möglichkeit zur Eheschließung ersetzt werden. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen bei dieser gesetzlichen Neuregelung jedoch unberührt bleiben. Nach Ansicht der Linksfraktion stellt es eine „konkrete und symbolische Diskriminierung“ von gleichgeschlechtlichen Paaren dar, dass sie bis heute nicht heiraten können und im Steuerrecht und im Adoptionsrecht gegenüber Ehepaaren benachteiligt sind.
Die Linksfraktion verweist in ihrer Gesetzesbegründung auf das gewandelte gesellschaftliche Verständnis von Ehe und Familie. In der Bevölkerung werde heute nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschieden. „Die Bevölkerung geht zudem wie selbstverständlich davon aus, dass Ehegatten und Lebenspartner dieseleben Pflichten und Rechte haben.“ Diesem gewandelten Verständnis habe auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen Rechnung getragen.
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