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Berlin: (hib/EIS) Insgesamt 165 Pflanzenschutzmittel von 858 untersuchten Proben aus dem Großhandel, Einzelhandel und von Erzeugern wurden in den Jahren 2008 bis 2012 im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms des Bundes und der Länder aufgrund von Verunreinigungen oder fehlerhafter Wirk- und Beistoffgehalte aus dem Verkehr gezogen. Das geht aus einer Antwort (17/14727) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/14538) der SPD-Fraktion hervor. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass seit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 eine Verringerung der gemeldeten Verstöße im Bereich des Parallelhandels zu verzeichnen sei. Zwar könne eine abschließende Aussage zur Wirkung der Maßnahmen einschließlich der neuen Strafvorschriften noch nicht getroffen werden, aber die Regierung vermutet eine abschreckende Wirkung. Das neue Pflanzenschutzgesetz beinhaltet unter anderem verschärfte Sanktionen gegen den Missbrauch von Genehmigungen für den Parallelhandel und Strafvorschriften zum Handel von illegalen Pflanzenschutzmitteln.
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