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Berlin: (hib/BOB) Die Wartezeiten für die Antragsabgabe bei einem „externen Dienstleistungserbringer“ sind in einer Reihe von Länder entweder ganz weggefallen oder betragen höchstens zwei Arbeitstage. Ausnahmen sind Jekaterinburg, Königsberg, Kiew, Moskau, Teheran, Pristina, Kairo und Tiflis. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/57) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/21) mit.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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