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Berlin: (hib/AW) Den US-Streitkräften wurde im Jahr 2005 eine generelle Genehmigung für den Flugbetrieb mit dem unbemannten Luftfahrzeug „Hunter“ über den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels in Bayern erteilt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/48) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/26) mit. Eine Genehmigung für die Nutzung der Luftkorridore zwischen den beiden Truppenübungsplätzen hingegen sei noch nicht erfolgt. Nach Angaben der Regierung ist die „Hunter“-Drohne lediglich mit einer optischen Aufklärungstechnik ausgestattet und deshalb auch nicht in der Lage, die Telekommunikation deutscher Bürger oder Firmen auszuspähen.
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