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Berlin: (hib/HLE) Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des früheren Uranbergbaus in der DDR durch die bundeseigene Wismut GmbH fallen radioaktive Stoffe an, die mit Genehmigung der zuständigen Behörden in Halden, Absetzanlagen und anderen bergbaulichen Objekten eingebaut und anschließend abgedeckt werden. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (18/243) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/58) ist diese Vorgehensweise bei der Verbringung von radioaktiven Stoffen aus der Sanierung von uranbergbaulichen Hinterlassenschaften internationaler Standard. Auf die Frage der Abgeordneten, ob die radioaktiven Stoffe wieder zurückgeholt und in ein „Bundesendlager“ gebracht werden könnten, heißt es: „Da es sich hierbei nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes handelt, stellt sich die Frage nach der Verbringung in ein ,Bundesendlager‘ weder sachlich noch rechtlich.“
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