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Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Änderung des Schulobstgesetzes (18/295) vorgelegt. Damit soll den Bundesländern die Teilnahme am erhöhten Kofinanzierungsanteil zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 ermöglicht werden. Im Zuge der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik ist vorgesehen, den Zuschuss der EU am Schulobstprogramm von 50 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen. Weil die nationale Umsetzung im Schulobstgesetz des Bundes geregelt wird, sei nun eine Änderung des Gesetzes erforderlich. Die EU hatte im Jahr 2009 das Schulobstprogramm initiiert. Ziel sei es, die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern zu steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens zu unterstützen.
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