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Berlin: (hib/CHE) Die seit dem 1. Januar 2014 geltenden Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Staatsbürger werden sich nicht „erheblich“ auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken. Davon geht die Bundesregierung laut ihrer Antwort (18/223) auf eine Kleine Anfrage (18/73) der Fraktion Die Linke aus.
Darin heißt es weiter, dass zum Stichtag 31. März 2013 in Deutschland 73.000 sozialversicherungspflichtige und 16.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte mit rumänischer und 30.000 beziehungsweise 6.000 Beschäftigte mit bulgarischer Staatsangehörigkeit arbeiteten. Daten zur Arbeitslosigkeit würden für November 2013 vorliegen, schreibt die Regierung. Demnach gab es in diesem Monat 8.000 Arbeitslose mit rumänischer und 7.000 Arbeitslose mit bulgarischer Staatsangehörigkeit. In der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurden im Juli 2013 18.000 rumänische und 20.000 bulgarische Leistungsberechtigte geführt. Der Anteil bulgarischer beziehungsweise rumänischer Staatsangehöriger an allen SGB-II-Leistungsberechtigten habe in diesem Monat jeweils 0,3 Prozent betragen, erläutert die Bundesregierung.
Sie schreibt in der Antwort weiter, dass laut Angaben aus dem Ausländerzentralregister (AZR) die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsbürgerschaft von Dezember 2010 bis Dezember 2012 um 16,6 Prozent gestiegen sei. Bei den bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen habe die Zunahme bei 67,8 beziehungsweise bei 73 Prozent gelegen. Die Regierung weist aber darauf hin, dass bei solchen Vergleichen auch das unterschiedliche absolute Niveau berücksichtigt werden müsse. So machten Rumänen und Bulgaren zusammen nur 4,5 Prozent der ausländischen Bevölkerung in Deutschlands aus. Die Zuname der Beschäftigungsaussichten deute weiterhin auf eine gute Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes hin, heißt es in der Antwort.
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