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Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat mit breiter Mehrheit am Mittwochvormittag für den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Gewährung einer Umverteilungsprämie (18/282) gestimmt. Dadurch sollen finanzielle Einbußen für kleine und mittlere Agrarbetriebe kompensiert werden, die sich in Folge der Reform des Systems der Direktzahlungen ab 2015 im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik bereits auf das laufende Jahr auswirken. Die Regierungskoalition und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für die Erhöhung der Direktzahlungsprämien zugunsten der ersten Hektarflächen an Landwirte, die einen Antrag auf Ausgleich für den Wegfall der gestaffelten Modulationskürzung stellen. Mit dem Gesetz werden die Fördermittel für die ersten 30 Hektar um 50 Euro je Hektar und für weitere 16 Hektar um 30 Euro je Hektar erhöht. Insgesamt stehen für das Jahr 2014 rund 352 Millionen Euro zur Finanzierung der Prämie bereit. Diese Mittel entsprechen 6,8 Prozent der zur Verfügung stehenden nationalen Obergrenze des Fördervolumens an EU-Mitteln für Direktzahlungen. Ein Wert, der den Grünen zu niedrig ist. „Vielleicht kommen wir gemeinsam zur Erkenntnis, dass das im nächsten Jahr weiter angehoben werden kann“, hieß es aus der Fraktion. Die Grünen monierten weiter, dass dem Gesetzgeber offen stand, das Fördervolumen auf bis zu 30 Prozent der Obergrenze festzulegen. Zudem bemängelte die Fraktion die beschlossene Höhe der Prämie als „nicht sehr viel“ und forderte eine Erhöhung auf einen Wert zwischen 20 und 30 Prozent. Die SPD erinnerte an die Alternative zu dem Gesetz, die eine Kappungsgrenze vorgesehen hätte, die insbesondere große Betriebe in den neuen Bundesländern getroffen hätte. Mit der Einführung der Umverteilungsprämie hätten sich Bund und Länder hingegen einvernehmlich auf eine Lösung geeinigt, die tragfähig sei. Die Linke kritisierte, dass der Beschluss die Fördermittel aus dem Osten Deutschlands in den Südwesten „umverteilt“. Kleine Betriebe würden auf Kosten ostdeutscher Betriebe profitieren. Dass bei der Verteilung der Mittel nicht auf die Anzahl geschaffener Arbeitsplätze geachtet wurde, ist in den Augen der Linksfraktion eine vergebene Chance. Die Union hingegen lobte die schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfs, der die Besserstellung eines großen Teils der Haupterwerbsbetriebe ermögliche. Ohne das Gesetz hätten vor allem kleine Betriebe durch den Wegfall von Freibeträgen und durch Zahlungskürzungen die Konsequenzen der Agrarreform getragen. „Die Betriebe, die weniger als 5.000 Euro Direktzahlungen erhalten, werden entlastet“, sprach sich die CDU/CSU-Fraktion für den Entwurf aus. Der Gesetzentwurf wird am kommenden Freitag dem Plenum des Bundestages zur Abstimmung vorgelegt. Fraktionsübergreifende Einigkeit hatten die Ausschussmitglieder einen Tagesordnungspunkt zuvor gezeigt: Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen) wurde einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Ostendorff ist von Beruf Landwirt und bekleidete das Amt des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden in der vergangenen Legislaturperiode seit Juni 2011.
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