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Berlin: (hib/STO) Um „Geodaten des Bundes“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/328). Wie die Fraktion darin schreibt, sind Geodaten die „Grundlage vielfältigster Auswertungs- und Anwendungsmöglichkeiten“. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) habe die Bundesregierung die Vorgaben des im November 2012 geänderten Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten umgesetzt, „nach denen Geodaten und Metadaten für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen sind“. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, welche Geodaten, Geodatendienste und Metadaten in welchen Behörden konkret von der Verordnung erfasst sind.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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