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Berlin: (hib/STO) 21 Beamte beziehungsweise Tarifbeschäftigte des Bundes fungieren nach Kenntnis der Bundesregierung als „Vertrauensmitarbeiter“ oder „Tippgeber“ der Debeka-Versicherung beziehungsweise haben diese Funktionen wahrgenommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/224) hervor. Danach hat die Bundesregierung Kenntnis über insgesamt 18 Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes, die neben ihrer Diensttätigkeit als Versicherungsvermittler für die Debeka tätig sind. Auf die Frage nach Beamten, die eine solche Funktion bei anderen Versicherungsgesellschaften übernommen haben, heißt es in der Antwort weiter, die Regierung habe „Kenntnis über insgesamt 216 Beamte, die eine entsprechende Funktion bei insgesamt 34 verschiedenen Versicherungsgesellschaften ausüben“.
Wie die Regierung erläutert, sind die rechtlichen Grundlagen für die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten für die Beamten des Bundes im Bundesbeamtengesetz sowie in der Bundesnebentätigkeitsverordnung geregelt. Grundsätzlich gelte, dass entgeltliche Nebentätigkeiten vor ihrer Ausübung genehmigt beziehungsweise angezeigt werden müssen. Angezeigt wurden dem Dienstherrn den Angaben zufolge insgesamt 36 Nebentätigkeiten. In insgesamt 249 Fällen wurden laut Bundesregierung Tätigkeiten in 78 Behörden bei insgesamt 49 Versicherungsfällen genehmigt.
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