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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich dafür ein, dass spätestens mit Beginn der 19. Wahlperiode ein Insourcing der gegenwärtig von externen Dienstleistern erbrachten Dienstleistungen im Fahr- und Sicherheitsdienst realisiert werden kann. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition den Fraktionen des Bundestages zur Erwägung zuzuleiten.
In der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag Verträge mit externen Firmen, die Sicherheitskräfte bereitstellen, kündigt und stattdessen die bestreffenden Sicherheitskräfte als Angehörige im öffentlichen Dienst beschäftigt. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Sicherheitskräfte derzeit einen derart geringen Bruttolohn hätten, dass die Agentur für Arbeit sie als sogenannte Aufstocker mit bis zu 380 Euro pro Monat unterstützen müsse. Würde dagegen der Bundestag die Sicherheitskräfte als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigen, so die Argumentation der Petenten, würden dem Fiskus keine höheren Ausgaben entstehen. Zudem könnten die Sicherheitskräfte ihren Lebensunterhalt vom eigenen Lohn bestreiten.
In der Begründung zu der Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass die Auslagerung eines Teils der Sicherheitsdienstleistungen an Drittunternehmen auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung basiere. Ergebnis dessen sei, dass diese Dienstleistungen bei gleicher Qualität und unter Einhaltung geltender Tarifverträge kostengünstiger durch einen privaten Anbieter erbracht werden können. Eine Prüfung habe zudem gezeigt, dass der in der Petition genannte Aufstockungsbetrag von 380 Euro im Falle einer Eingliederung des externen Personals nicht ausreichen würde, um die dann entstehenden Personalkosten zu decken.
Die Abgeordneten verweisen des Weiteren auf das Ergebnis eines Berichterstattergespräches mit der Bundestagsverwaltung. Darin wurde seitens der Verwaltung deutlich gemacht, dass die Willensbildung zur Vergabe von Dienstleistungen „jeweils in den zuständigen parlamentarischen Gremien“ erfolgt sei. Wolle man zu einer „Internalisierung“ von bislang durch externe Beschäftigte Dienstleistungen gelangen, müsse dies ebenfalls von diesen Gremien ausgehen und haushalterisch abgesichert werden.
„Für den Petitionsausschuss steht es außer Frage, dass sich die Bundestagsverwaltung an die Einhaltung laufender Verträge mit Drittunternehmen halten muss“, schreiben die Abgeordneten. Sie seien sich bewusst, dass das angestrebte Verfahren für ein künftiges Insourcing gründlich vorbereitet werden muss. Die Petition wird vor diesem Hintergrund als geeignet eingeschätzt, „eine parlamentarische Willensbildung zur künftigen Wahrnehmung von bisher durch externe Beschäftigte erbrachte Dienstleistungen im Fahr- und Sicherheitsdienst zu unterstützen“.
Das eher ungewöhnliche Votum einer Zuleitung „zur Erwägung“ an die Fraktionen solle dazu beitragen, alle Abgeordneten für das Thema zu sensibilisieren, hieß es während der Sitzung. Die Mitglieder des Petitionsausschusses sprachen sich zugleich für die Schaffung von Weiterqualifizierungsangeboten aus. Schließlich dürften bei der Umwandlung der derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse zu Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst insbesondere Geringqualifizierte, die möglicherweise derzeit nicht die Bedingungen für die Einstellung im öffentlichen Dienst erfüllen, „nicht durch den Rost fallen“.
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