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Berlin: (hib/KOS) Die Bundesregierung will den Anlegerschutz auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt verbessern, nennt aber vorerst keine näheren Details. In einer Antwort (18/631) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/434) zu den teils dramatischen Folgen der Prokon-Pleite für Inhaber von Genussrechten heißt es: „Ziel ist ein angemessener Schutz der Privatanleger, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger angestrebt wird.“ Nach Angaben der Regierung wird etwa geprüft, ob zusätzliche Auflagen für Prospekte ratsam sind, die für solche Vermögensanlagen werben.
Seit der Insolvenz des Windkraftbetreibers Prokon, der sich in hohem Maße über die Ausgabe von Genussrechten finanziert hat, wird über eine strengere Reglementierung des Grauen Kapitalmarkts diskutiert. Im Fall von Prokon erhielt das Unternehmen von rund 74.000 Anlegern, die Genussrechte erworben hatten, über eine Milliarde Euro. Nach der Pleite der Firma fürchten sie jetzt um ihr Geld. Käufer von Genussrechten sind zwar direkt an einem Betrieb beteiligt, verfügen jedoch nicht über Mitbestimmungsrechte. Zudem kommen nach einer Insolvenz zunächst die anderen Gläubiger zum Zug. Im ungünstigsten Fall können Inhaber von Genussrechten ihr investiertes Geld vollständig verlieren. In ihrer Anfrage hatten die Grünen kritisiert, dass für das öffentliche Angebot von Genussrechten bislang keine Regulierung existiere, von einigen Auflagen wie etwa der Prospektpflicht abgesehen. Anhand zahlreicher Fragen wollte die Fraktion von der Regierung wissen, ob aus ihrer Sicht ein besserer Anlegerschutz erforderlich ist und wie sie dieses Anliegen umzusetzen gedenke.
In ihrer Stellungnahme betont die Regierung, dass eine allgemeingültige Einschätzung der Risiken von Genussrechten nicht möglich sei. Dies hänge von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ab, das sich auf diese Weise finanziert. Man werte derzeit die Erfahrungen aus dem Fall Prokon aus und untersuche, ob in den momentan geltenden Rechtsrahmen eventuell „Schutzlücken“ existieren. Näher unter die Lupe genommen werden soll in diesem Zusammenhang auch die Tätigkeit der Finanzaufsicht BaFin. Falls Schutzlücken offenbar werden sollten, so zieht die Regierung in Betracht, für mehr Transparenz zu sorgen, Vertriebsbeschränkungen ins Auge zu fassen oder die behördliche Aufsicht auszuweiten.
In der Antwort der Regierung wird erläutert, dass die BaFin nach den geltenden Regelungen nicht die Aufgabe hat, Verkaufsprospekte zu Genussrechten inhaltlich zu prüfen. Untersucht werde von der Behörde, ob solche Unterlagen „alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten und diese verständlich und widerspruchsfrei sind“. Die BaFin müsse die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts dann untersagen, „wenn dieser nicht vollständig, kohärent oder verständlich ist“, heißt es in der Stellungnahme zu der Anfrage der Grünen. Diese Bestimmungen des Vermögensanlagengesetzes sollen jetzt kritisch analysiert werden.
Die Regierung weist auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD hin, wonach vor dem Hintergrund entsprechender EU-Regelungen die BaFin künftig die Möglichkeit erhalten soll, „den Vertrieb komplexer und intransparenter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger in sich bergen“. Die EU-Vorgaben sollen, wie es in der Antwort heißt, vom EU-Parlament noch in dessen laufender Legislaturperiode verabschiedet werden.
Nach Angaben der Regierung ist die Einführung einer Instanz geplant, die in der öffentlichen Debatte als „Finanzmarktwächter“ firmiert. Deren Tätigkeit solle den gesamten Finanzmarkt umfassen, auch den Vertrieb von Genussrechten an Verbraucher. Die Einzelheiten eines solchen Konzepts würden derzeit geprüft.
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