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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag in der Vergangenheit laufend über den Stand der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA informiert. Sie werde den Bundestag auch weiterhin gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) über den Fortgang der Verhandlungen unterrichten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/258).
Dass es keine Auskunft zur genauen Zusammensetzung einer „Hochrangigen Arbeitsgruppe“ gab, erklärt die Bundesregierung mit dem Verhalten der EU-Kommission: „Die Europäische Kommission hat entschieden, keine weiteren Informationen hierzu zu veröffentlichen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Entscheidung zu akzeptieren.“
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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