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Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Antrag zur „Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode“ (18/481) vorgelegt. Wie die beiden Fraktionen darin schreiben, bringen das Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages „Verantwortlichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten der Mehrheit und der nicht die Regierung tragenden Fraktionen zu einem angemessenen Ausgleich“. Die Regeln des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung würden „grundsätzlich auch der politischen Konstellation der 18. Wahlperiode gerecht“. Dabei gehe der „Schutz der parlamentarischen Minderheit nicht dahin, die Minderheit vor Sachentscheidungen der Mehrheit zu bewahren, wohl aber dahin, der Minderheit zu ermöglichen, ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen“.
Dem Antrag zufolge soll in die Geschäftsordnung des Bundestages ein Paragraf 126 a mit dem Titel „Besondere Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode“ eingefügt werden. Danach sollen eine Reihe von Minderheitenrechten, die an die Erfüllung von Mindestquoren gebunden sind, auch unter den „Mehrheitsverhältnissen der 18. Wahlporiode Anwendung finden können“. So soll etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder einer Enquete-Kommission, die bislang auf Antrag eines Viertels der Bundestagsabgeordneten eingesetzt werden müssen, in der laufenden Legislaturperiode „auf Antrag aller Mitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen“, erfolgen.
Der Antrag, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht zudem eine Regelung zur Verteilung der Redezeiten auf die Fraktionen vor. Danach sollen bei einer Debattendauer von 25 Minuten jeweils vier Minuten auf die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen entfallen und bei dem sogenannten Debattenformat „S“ (wie „Standard“) mit einer Dauer von insgesamt 38 Minuten jeweils fünf Minuten auf die beiden Oppositionsfraktionen. Bei dem einstündigen Debattenformat „M“(wie „Mittel“) sind in der Vorlage jeweils acht Minuten Redezeit pro Oppositionsfraktion vorgesehen und bei dem Format „L“ (wie „Lang“) mit einer Dauer von 96 Minuten jeweils zwölf Minuten pro Oppositionsfraktion. Beim sogenannten „XL“-Format mit 125 Minuten Debattendauer entfallen laut Antrag auf die Fraktion Die Linke 17 Minuten Redezeit und auf die Grünen-Fraktion 16 Minuten; beim „XXL“-Format mit einer Debattendauer von 224 Minuten soll die Linksfraktion 33 Minuten lang zu Wort kommen und die Grünen-Fraktion 31 Minuten. Bei den Debattenformaten „S“ und „M“ sollen laut Antrag Die Linke und die Grünen bei der ersten Beratung eigener Initiativen zudem je eine zusätzliche Redeminute erhalten.
Eine Neuregelung beinhaltet der Koalitionsantrag auch in Bezug auf die Geldleistungen, auf die die Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch haben. Diese Geldleistungen „setzen sich aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, aus einem Betrag für jedes Mitglied und einem weiteren Zuschlag für jede Fraktion, die nicht die Bundesregierung trägt (Oppositionszuschlag), zusammen“, wie es in der Vorlage heißt. Danach soll für die Dauer dieser Wahlperiode dieser Oppositionszuschlag „auf den Betrag für jedes Mitglied von zehn Prozent auf 15 Prozent“ erhöht werden. Dies solle erstmalig im Beschluss über den Haushalt 2014 festgelegt werden.
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