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Berlin: (hib/HLE) Nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzrichtlinie wäre eigentlich kein Datentransfer in die USA möglich. Grund sei, dass „es dort keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt, die dem europäischen Standard entsprechen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/225). Die Abgeordneten hatten sich nach Planungen der Allianz-Versicherung erkundigt, die ihre Rechenzentren auslagern und an das amerikanische IT-Unternehmen IBM übergeben möchte. Sie äußerten die Befürchtung, dass der amerikanische Geheimdienst NSA auf diese Weise Zugriff auf sensible Daten deutscher Kreditinstituts- und Versicherungskunden erhalten könnte.
Die Bundesregierung erklärt aber, dass nach einer Vereinbarung zwischen der EU und den USA („Safe Harbor) aus dem Jahre 2000 doch gewährleistet werde, dass personenbezogene Daten legal in die USA übermittelt werden könnten. Ein Zugriff der NSA in Kooperation mit entsprechenden IT-Dienstleistern auf Daten deutscher Finanzdienstleistungsunternehmen sei theoretisch nicht auszuschließen. „Allerdings dürfte ein solcher Zugriff regelmäßig rechtswidrig sein“, stellt die Bundesregierung fest.
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