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Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich am Mittwoch in Berlin erneut mit dem Gesetzentwurf zur Deckelung der Arzneimittelkosten befasst. Beraten wurden mehrere Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Die Linke. In dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/201) geht es darum, Preissteigerungen im Gesundheitssystem zu verhindern. Kern des Gesetzes sind ein verlängertes Preismoratorium für Arzneimittel, gesetzlich festgelegte Mengenrabatte und der Verzicht auf eine Nutzenbewertung von Medikamenten aus dem sogenannten Bestandsmarkt.
Die Opposition kritisiert insbesondere den geplanten Wegfall der Nutzenbewertung von Medikamenten, die schon länger auf dem Markt sind und sieht darin einen Verlust in der Qualitätskontrolle. Die Linksfraktion regte ein vereinfachtes Verfahren an, um den hohen Aufwand für die Pharmaindustrie zu begrenzen. Ein vereinfachtes Verfahren sei besser als der komplette Verzicht auf die Nutzenbewertung. Die Linksfraktion will außerdem höhere Herstellerabschläge als jetzt geplant langfristig sicherstellen. Im Gesetzentwurf vorgesehen ist ein Rabatt auf alle patentgeschützten, nicht festbetragsgebundenen Arzneimittel von sieben Prozent. Das ist der Linken zu wenig. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung Herstellerabschläge von bis zu 16 Prozent.
Am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr, MEL-Haus Saal 3101) war zu dem Gesetz eine öffentliche Anhörung mit Stellungnahmen von Sachverständigen angesetzt.
Weiteres Thema im Gesundheitsausschuss war die Elektronische Gesundheitskarte, die erneut in die Kritik geraten ist. Neuerdings muss auf der Karte ein Lichtbild aufgebracht sein, das die gesetzlich Versicherten an ihre Krankenkasse schicken sollten. Allerdings kritisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unlängst, dass die Kassen die Fotos der Versicherten nicht überprüft hätten. Somit gebe es keine eindeutige Identifizierung, was rechtlich problematisch sei. Grüne und Linke im Ausschuss machten deutlich, dass an die Datensicherheit hier wegen der sensiblen Gesundheitsangaben höchste Ansprüche zu stellen seien. Angeblich haben manche Versicherten irgendwelche Fotos oder solche von Prominenten eingereicht, was offenbar zunächst unentdeckt blieb.
Die Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) wies im Ausschuss den Eindruck zurück, es seien bei den Kassen massenhaft falsche Bilder eingereicht worden. Im Übrigen sei die Identitätsfeststellung nicht nur Sache der Kassen, sondern auch der Ärzte. Zudem befänden sich auf den Karten selbst derzeit keine weitergehenden medizinischen Angaben, nur Notfalldaten. Was medizinische Daten angehe, gälten im Übrigen höchste Sicherheitsanforderungen.
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