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Berlin: (hib/STO) Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst sind laut Bundesregierung insgesamt 343 bewegliche Wahlvorstände gebildet worden. Davon wurden acht in Krankenhäusern, 264 in kleineren Alten- oder Pflegeheimen, 65 in Klöstern, vier in sozialtherapeutischen Anstalten und zwei in Justizvollzugsanstalten gebildet, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/386) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/235) hervorgeht.
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