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Berlin: (hib/ROL) Die Zahl junger Menschen, die nach dem Bundeausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt werden, ist gestiegen. Zwischen 2010 und 2012 sei die Zahl der geförderten Studenten um 14 Prozent von 386.000 auf 440.000 gewachsen, schreibt die Bundesregierung in ihrem 20. Bericht zur Entwicklung des BAföG, der als Unterrichtung vorliegt (18/460). Ein wichtiger Grund dafür sei, das mit der Zunahme der Zahl der Studienanfänger um 12,4 Prozent auch die Zahl der Förderungsberechtigen gewachsen sei. Insgesamt seien die Ausgaben für die Ausbildungsförderung seit dem letzten Berichtszeitraum (2008 bis 2010) um fast 18 Prozent angestiegen - von insgesamt 2,84 Milliarden Euro im Jahre 2010 auf 3,34 Milliarden Euro im Jahre 2012.
Im Bereich der Schülerförderung sei die jährliche durchschnittliche Zahl der Geförderten im Berichtszeitraum um rund 4,6 Prozent zurückgegangen, nachdem im letzten Berichtszeitraum noch ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen gewesen sei. Der Grund sei der Rückgang der Gesamtzahl der Schüler aufgrund der demographischen Entwicklung. Bei den durchschnittlichen monatlichen Förderungsbeträgen habe es im Schülerbereich einen Anstieg um 12,3 Prozent von 357 Euro im Jahr 2010 auf 401 Euro im Jahr 2012 gegeben. Bei den Studenten ist laut Bundesregierung die durchschnittliche monatliche Förderung um 2,8 Prozent gewachsen und lag im Jahr 2012 bei 448 Euro.
Die bereits in den letzten beiden Berichtszeiträumen beobachtete dynamisch steigende Entwicklung im Bereich der Auslandsförderung habe sich fortgesetzt. Insgesamt wurden im Jahr 2012 fast 54.000 Auszubildende im Ausland nach BAföG gefördert. 2010 waren es noch rund 43.000.
In der Unterrichtung heißt es, dass der Beirat für Ausbildungsförderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung den vorgelegten 20. Bericht ausführlich erörtert habe und das BAföG als „notwendige und lohnende Investition in den Nachwuchs unseres Landes“ sehe. Gleichwohl stellt der Beirat in seiner Stellungnahme vom 31. Januar 2014 mit Sorge fest, dass die Quote der Geförderten und auch der durchschnittliche Förderungssatz bei den Studenten im vergangenen Jahr leicht gesunken sei. Der Beirat befürchtet, dass sich dieser Trend fortsetzt, wenn nicht zeitnah eine angemessene Anpassung der Förderungssätze und Freibeträge erfolge. Im Beirat finden sich Vertreter der an der Ausführung des Gesetzes beteiligten Landes- und Gemeindebehörden, des Deutschen Studentenwerkes e. V., der Bundesagentur für Arbeit, der Lehrkörper der Ausbildungsstätten, der Auszubildenden, der Elternschaft, der Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften, der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer.
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