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Berlin: (hib/STO) Im Grundgesetz geregelte Rechte der parlamentarischen Minderheit sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig auch von der Gesamtheit der Oppositionsfraktionen wahrgenommen werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes (18/838) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen diese Minderheitsrechte nicht nur von einem Viertel beziehungsweise einem Drittel der Mitglieder des Bundestages ausgeübt werden können, „sondern auch von der Gesamtheit der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen“. Dies betrifft unter anderem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sowie die Erhebung einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht.
Zur Begründung schreibt die Fraktion in der Vorlage, dass im parlamentarischen Regierungssystem in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung überwache, sondern diese Aufgabe vorwiegend von der Opposition wahrgenommen werde. Die Wahrnehmung „wichtiger im Grundgesetz geregelter Minderheitsrechte wie die verpflichtende Einrichtung eines Untersuchungsausschusses oder die Erhebung einer abstrakten Normenkontrolle“ sei jedoch „an bestimmte Quoren gebunden, welche die Opposition unter einer von den beiden stärksten Fraktionen im Bundestag getragenen Regierungskoalition (...) typischerweise nicht erreicht“. Sie könne daher „ihre Aufgabe als parlamentarische Kontrollinstanz der Bundesregierung nicht wirksam wahrnehmen, wenn sie vom guten Willen der Regierungsfraktionen abhängig ist“. Dies sei verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.
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