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Berlin: (hib/PK) Die beiden gängigen, verschreibungspflichtigen Wirkstoffe zur Notfallverhütung sind nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinsichtlich der möglichen Risiken völlig unterschiedlich zu bewerten. So sei der Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) seit Jahren gut erforscht und habe überhaupt nur in zwei dokumentierten Fällen zu einem Verdacht unerwünschter Nebenwirkungen geführt, sagte Behördenpräsident Walter Schwerdtfeger am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Beim Wirkstoff Ulipristalacetat hingegen sei die Datenbasis weniger gut. Zudem gebe es hier starke Hinweise auf unerwünschte Wirkungen.
Das BfArM befürwortet, anders als das Bundesgesundheitsministerium, die Entlassung des Wirkstoffes LNG aus der Rezeptpflicht, um insbesondere jungen Frauen die Chance zu geben, schnell an das Notfallpräparat zu kommen. Beide Arzneimittel können noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern. Schwerdtfeger sagte, es handele sich gleichwohl um zwei unterschiedliche Präparate. Während bei LNG der Wirkmechanismus klar auf eine Empfängnisabwehr gerichtet sei, deuteten die vorliegenden Daten im Fall Ulipristalacetat darauf hin, dass dieses Mittel auch wie eine Abtreibungspille wirken könne. Eine Freigabe von Ulipristalacetat befürworte die Behörde derzeit nicht.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM hatte sich laut Schwerdtfeger schon 2003 mit LNG befasst. Damals habe die Behörde eine Freigabe aber noch nicht befürwortet, weil zu wenige Daten vorgelegen hätten. Inzwischen könne im Fall LNG festgestellt werden, dass es „ein minimales Risiko unerwünschter Wirkungen“ gebe. In zwei Fällen sei es zeitgleich mit der Einnahme des Präparates zu Thrombosen gekommen. Allerdings deuteten die Umstände darauf hin, dass es zwischen LNG und der Thrombose keinen kausalen Zusammenhang gegeben habe. Wie die Tests weiter zeigen, vermindert sich die Wirksamkeit der Notfallverhütung bei einem Körpergewicht von 75 bis 80 Kilo. Je eher die Mittel nach dem Sex genommen werden, um wirksamer sind sie.
Auch auf EU-Ebene wird derzeit über die Rezeptpflicht für die Notfallverhütung debattiert. Laut Schwerdtfeger steht im Mai eine neuerliche Befassung an. LNG ist in vielen europäischen Ländern schon rezeptfrei zu erhalten. Das BfArM werde sich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass Ulipristalacetat rezeptpflichtig bleibe.
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