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Berlin: (hib/HLE) Die Absenkung der Voraussetzungen zur Entlastung der Wirtschaft von der Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) hilft auch dem Mittelstand. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (18/797) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/653), Ziel der Absenkung des Mindeststromverbrauchs von zehn Gigawattstunden auf mindestens eine Gigawattstunde sei es gewesen, „Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen mit großen und kleineren Stromverbräuchen zu minimieren. Dadurch konnte der Mittelstand stärker von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren.“
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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