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Berlin: (hib/CHE) Die telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter ist aus Sicht der Bundesregierung in ausreichendem Maße gewährleistet. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/735) auf eine Kleine Anfrage (18/637) der Fraktion Die Linke. Darin hatte die Fraktion bemängelt, dass vielen Kunden auf telefonischem Wege nur unzureichend bei der Bearbeitung ihrer Anliegen weitergeholfen werde.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die telefonische Erreichbarkeit in den Verantwortungsbereich jedes einzelnen Jobcenters falle. Der Gesetzgeber habe den Jobcentern keine konkreten Vorgaben dazu gemacht, wie die Erreichbarkeit im Einzelnen umzusetzen sei. Ein für alle Jobcenter geltendes Konzept für die Telefonie gebe es demnach nicht, schreibt die Regierung. Sie bemerkt in diesem Zusammenhang, dass die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig Befragungen zur Kundenzufriedenheit durchführt, in denen die telefonische Erledigung von Anliegen durchweg positiv bewertet wurde.
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