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Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung einem Handelsabkommen wie dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) zustimmen würde, wenn es ein Kapitel zum Investitionsschutz einschließlich der Möglichkeit von Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten würde, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/919) erfahren. Gefragt wird auch danach, ob es sich bei der Aussage der Staatssekretärin Brigitte Zypries im Deutschen Bundestag am 12. März 2014, die Regierung setze sich dafür ein, „dass Schiedsgerichtsverfahren nicht in den Vertrag aufgenommen werden“, um die Position der Bundesregierung insgesamt handele. Die Bundesregierung wird auch nach möglichen positiven Effekten von Investitionsschutzklauseln und Klauseln für Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren gefragt.
Ein Thema sind auch vom Vattenfall-Konzern angestrengte Schiedsgerichtsverfahren gegen Deutschland. Die Bundesregierung soll zu der Einschätzung Stellung nehmen, dass Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen eine Diskriminierung inländischer Investoren gegenüber ausländischen Investoren bewirken können, da den ausländischen Investoren ein zusätzlicher Rechtsweg eröffne werde, der inländischen Investoren nicht zur Verfügung steht.
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