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Berlin: (hib/STO) Alle Daten, die von Smartphone-Apps unverschlüsselt oder unsicher verschlüsselt übertragen werden, können laut Bundesregierung „grundsätzlich inhaltlich erschlossen werden“. Dies sei jedem möglich, der unmittelbaren Zugriff auf die Übertragungswege hat und über die entsprechende Erfassungstechnik verfügt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/540). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was der Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt ist, „Daten, die von Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche Informationen enthalten, abzuhören“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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