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Berlin: (hib/STO) Die „Geheimdienstliche Zusammenarbeit mit sogenannten Partnerdiensten“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/889). Wie die Fraktion darin schreiben, gebrauchen die Bundesregierung beziehungsweise ihr nachgeordnete Behörden in offiziellen Dokumenten wie Verfassungsschutzberichten regelmäßig die Begriffe „Partnerdienste“ oder „befreundete Partnerdienste“. Wissen wollen die Abgeordneten, welche Nachrichtendienste welcher Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung für die deutschen Dienste nicht als „Partnerdienste“ gelten. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob die Bundesregierung den deutschen Diensten die Einstufung ausländischer Geheimdienste als Partnerdienste überlässt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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