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Berlin: (hib/EIS) Die Vorschrift über die Etikettierung von Rindfleisch muss im Zuge der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (18/1286) vorgelegt, der die im nationalen Recht enthaltenen Bezugnahmen auf das EU-Recht aktualisiert. Erforderlich wurde die Anpassung, weil die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt wurde. Der Gesetzentwurf ändert darüber hinaus die Festlegung vonMindestanforderungen zum Schutz von Legehennen sowie die Anpassungen der Registrierung von Legehennenbetrieben zum Zweck der Kennzeichnung von Eiern. Zudem soll durch eine veränderte Regelung der Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe die nationale Überwachung der Legehennenhaltung verbessert werden .
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