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Berlin: (hib/HLE) Die Einführung eines Mindestlohns, dessen Einhaltung durch die Zollbehörden kontrolliert wird, führt zu zusätzlichen Vollzugsaufwendungen in Form von höheren Personal- und Sachkosten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1077) mit. Einzelheiten seien dem Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden könnten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) habe im vergangenen Jahr 64.001 Arbeitgeber geprüft, heißt es in der Antwort weiter. Im Jahr zuvor seien 65.955 Arbeitgeber geprüft worden. 2013 seien 135.016 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Zahl liegt damit etwas unter dem Wert des Vorjahres (148.448).
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