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Berlin: (hib/HLE) Überwiegend redaktionelle Änderungen enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die Änderungen erfolgen im Nachgang zur Umsetzung von komplexen EU-Vorlagen beziehungsweisen internationalen Vorgaben. Diese Umsetzungen waren am Ende der 17. Legislaturperiode vorgenommen worden. Außerdem sollen Redaktionsversehen bei der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats im CRD IV-Umsetzungsgesetz sowie im AIFM-Umsetzungsgesetz beseitigt werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds.
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