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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 19. Mai 2014, durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf enthält überwiegend redaktionelle Änderungen an bestehenden Gesetzen. Die Änderungen erfolgen im Nachgang zur Umsetzung von komplexen EU-Vorlagen beziehungsweisen internationalen Vorgaben. Diese Umsetzungen waren am Ende der 17. Legislaturperiode vorgenommen worden. Außerdem sollen Redaktionsversehen bei der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats im CRD IV-Umsetzungsgesetz sowie im AIFM-Umsetzungsgesetz beseitigt werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds.Auf Nachfragen der Fraktionen erklärte die Bundesregierung in der Sitzung, dass auch einige Ergänzungen zum geltenden Recht vorgesehen seien. So solle es Meldepflichten im Bereich Aufsichtsräte von Banken geben, damit die Aufsichtsbehörde effektiv arbeiten könne. Eine Klarstellung betreffe kleine Bürgerenergiegenossenschaften, deren Tätigkeit sichergestellt werden solle.
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