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Berlin: (hib/STO) Die „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“ hat 2012 mit Einnahmen von knapp 664.000 Euro und Ausgaben von knapp 662.000 Euro einen Überschuss von fast 2.300 Euro erzielt. Dies geht aus den als Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (18/1080) vorgelegten Rechenschaftsberichten von insgesamt elf politischen Parteien, die nach dem Parteiengesetz für staatliche Mittel nicht anspruchsberechtigt sind, für das Jahr 2012 hervor.Die Vorlage enthält zudem die für das Jahr 2011 nachgereichten Rechenschaftsberichte von drei weiteren Parteien. Bereits als Unterrichtung vorgelegt waren für das Jahr 2012 die Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien (18/400) sowie der übrigen anspruchsberechtigten Parteien (18/401).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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