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Berlin: (hib/MIK) Die Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes werden von Experten unterschiedlich bewertet. Dies wurde am Dienstag Mittag bei der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 (18/1050) deutlich. Damit will die Regierung den Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds in diesem Jahr auf 10,5 Milliarden Euro kürzen. Im vergangenen Jahr betrug der Zuschuss noch 11,5 Milliarden Euro, 2012 zahlte der Bund 14 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll der Zuschuss ab 2016 wieder 14 Milliarden Euro betragen. Mit dem Zuschuss sollen vor allem so genannte „versicherungsfremde Leistungen“ der Krankenkassen finanziert werden. Dazu gehören laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, Leistungen zur Empfängnisverhütung und Krankengeld für die Betreuung eines kranken Kindes.Für Lukas Elles vom Bundesrechnungshof (BRH) beeinträchtigt die von der Regierung geplante Kürzung des Bundeszuschusses die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsfonds nicht und geht nicht zu Lasten der Versicherten. Würde der Gesundheitsfonds in den Jahren 2014 und 2015 jedoch keine Überschüsse erzielen, würde Ende 2015 bei der vorgesehenen Kürzung des Bundeszuschusses die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquiditätsreserve unterschritten. Der BRH empfiehlt deshalb, die Finanzsituation des Gesundheitsfonds spätestens ab Mai 2015 genau zu beobachten, um gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern zu können. Die Professoren Stefan Greß und Klaus Stegmüller von der Hochschule Fulda lehnen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Kürzung des Zuschusses ab, da letztlich die Bundesregierung den Bundeshaushalt zu Lasten der Beitragszahler konsolidieren würde. Die vorgesehene Kürzung ziehe zum wiederholten Male die Verlässlichkeit und Stetigkeit der Steuerfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Zweifel. Bei dem zu erwartenden steigenden Ausgabendruck, etwa durch die Reduzierung des Zwangsrabatts für verschreibungspflichtige Arzneimittel, werde die Kürzung des Bundeszuschusses die Notwendigkeit zur Einführung beziehungsweise Erhöhung von Zusatzbeiträgen erhöhen. Davon habe „erhebliche Auswirkungen“ vor allem auf Versicherte mit niedrigem und mittleren Einkommen.Für Professor Klaus-Dirk Henke, Technische Universität Berlin, hat die Kürzung des Zuschusses keine Auswirkungen auf die Leistungen. Es sei „politikökonomisch“ verständlich, dass bei den Konsolidierungsbedürfnissen des Bundeshaushalts die „ungewöhnlich gute Finanzlage des Gesundheitsfonds und der gesetzlichen Krankenkassen“ herangezogen wird. „Wünschenswert wäre für die Zukunft, dass die versicherungsfremden Leistungen klar und dauerhaft nicht nur qualitativ erfasst, sondern auch mit den dazugehörenden Ausgaben und Mindereinnahmen veröffentlicht werden“, schreibt er in seiner Stellungnahme. Professor Volker Ulrich, Universität Bayreuth, sieht das Dilemma der widersprüchlichen Einschätzungen zu Kürzungen des Bundeszuschusses darin, dass man jede Meinung vertreten könne, solange es keine verbindliche Koppelung der Höhe des Bundeszuschusses an der Entwicklung klar definierter Ausgaben gibt, die über Steuern zu finanzieren sind. Für ihn macht es volkswirtschaftlich keinen Sinn, dass der Bund über Kredite Zinsen bezahlt, wenn in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig 30 Milliarden Euro Überschüsse bestehen. Die seit 2010 jedes Jahr erzielten Überschüsse und wachsenden Rücklagen hätten auch nicht zu einer Qualitätsoffensive der Krankenkassen geführt, so dass die Krankenkassen die finanziellen Spielräume kaum genutzt hätten.
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