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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Fonds, durch den auch die Hersteller von Polychlorierten Biqhenylen (PCB) an den Kosten der Entsorgung beteiligt werden könnten. In ihrer Antwort (18/1276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1146) weist die Regierung darauf hin, dass das Verursacherprinzip gelte, wenn zum Zeitpunkt der Herstellung PCB-haltiger Produkte gegen geltendes Recht verstoßen worden sei. Zudem habe der Eigentümer eines Gebäudes Sorge dafür zu tragen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen sei. Als Zustandsverantwortlicher habe der jeweilige Eigentümer PCB-haltige Baustellenabfälle wie etwa PCB-haltige Dichtungsmassen vor dem Abbruch zu trennen und einer separaten Entsorgung zuzuführen.
Die Grünen-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage auch nach der PCB-Belastung in öffentlichen Gebäuden und bundeseigenen Liegenschaften erkundigt. Hierzu verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort (18/293) auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, der zufolge ihr hierüber keine Erkenntnisse vorliegen. Außerdem betont sie darin, dass die Beantwortung dieser Fragen eine systematische Untersuchung der PCB-Belastung in den in Rede stehenden Gebäuden voraussetze. Solche Untersuchungen würden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Hinblick auf den in ihrem Eigentum stehenden Bestand öffentlicher Gebäude bislang nicht durchgeführt. Dies würde konkrete Hinweise auf PCB-Belastungen voraussetzen, die der BImA nicht vorlägen. Verdachtsuntersuchungen ohne greifbare Hinweise auf PCB-Belastungen führe die BImA nicht durch.
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