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Berlin: (hib/STO) Die Nutzung von Geruchsproben geschieht laut Bundesregierung in Ermittlungsverfahren in der Regel als Grundlage für den Einsatz von Spürhunden. Das Ergebnis des Einsatzes werde vielfach nicht als alleiniges Beweismittel ausreichen, könne jedoch ein Indiz sein, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1325) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1036).
Danach sind die Diensthunde in Bundesbehörden im Regelfall Schutz- und Spürhunde und im Gegensatz zu einem Personenspürhund nicht in der Lage, verschiedene menschliche Gerüche voneinander zu unterscheiden und sich ausschließlich an den Geruchsmerkmalen einer gesuchten Einzelperson zu orientieren. In den „wenigen begründeten Ausnahmefällen“, in denen die Bundesbehörden Personenspürhunde einsetzten, griffen sie entweder auf Hunde von Länderdienststellen oder von privaten Anbietern zurück.
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