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Berlin: (hib/JOH) Die Pläne der Bundesregierung, eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngegenden einzuführen, sind Thema einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwoch, dem 21. Mai 2014. Sie findet ab 11 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Anhörungssaal 3.101 statt.
Als Sachverständige sind geladen: Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Markus Pflitsch von der Bürgerinitiative Windradfreies Dietramszell e.V., außerdem Sprecher von VERNUNFTKRAFT, Heinrich Brinkmann vom Regionalbündnis Windvernunft, Jenner Zimmermann von der Bürgerinitiative „Keine neuen Windräder in Crussow“, Tine Fuchs vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), Professor Ulrich Battis von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, Dr. Herbert Barthel vom Bund Naturschutz Bayern e.V. sowie Franz Josef Tigges vom Bundesverband WindEnergie e.V.
Anlass der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1310). Darin schreibt sie zu Begründung, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen die Akzeptanz der Anlagen vielfach von ihrer Entfernung zu Wohnanlagen abhänge. Zudem unterscheide sich die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern, auch aufgrund topografischer Verhältnisse.
Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe des Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anzumelden: umweltausschuss@bundestag.de.
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