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Berlin: (hib/AW) Eine Sachverständigenkommission soll die Bedürfnisse von Kindern psychisch kranker Eltern ermitteln und gegebenenfalls Vorschläge für Anpassungen in der Sozialgesetzgebung erarbeiten. Dies forderten Experten am Mittwoch vor dem Familienausschuss in einem nichtöffentlichen Fachgespräch. Jutta Decarli, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Erziehungshilfe e.V., der Psychologe Albert Lenz von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen und die Pflegewissenschaftlerin Sabine Metzing informierten den Ausschuss über die spezifischen Probleme der geschätzt drei Millionen Kinder in Deutschland, bei denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist. Die Experten begründeten ihre Forderung nach einer Sachverständigenkommission mit der hohen Komplexität des Problems. Die betroffenen Kinder stellten keine homogene Gruppe dar, für die einheitliche Hilfsangebote entwickelt werden könnten, sagte Mentzing.
Albert Lenz legte dar, dass es zwar große Fortschritte bei den Hilfen für die betroffenen Kinder gebe, allerdings sei man von einer flächendeckenden Versorgung als Regelangebot in den Kommunen noch weit entfernt. Die überwiegende Zahl der bestehenden Angebote werde in Form von Projekten regionaler Träger oder Stiftungen organisiert und finanziert, sagte Lenz. Übereinstimmend stellten alle drei Sachverständigen fest, dass das Hauptproblem in der unzureichenden Abstimmung der Sozialgesetzgebung liege. Das für die Kinder- und Jugendhilfe relevante Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sehe zwar einen umfangreichen Katalog von Hilfen vor, es sei aber nur unzureichend mit den anderen Sozialgesetzbüchern verzahnt, erläuterte Jutta Decarli. Vor allem das im SGB V geregelte System der Gesetzlichen Krankenkassen sei nicht entsprechend auf das SGB VIII abgestimmt. Die Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern müssten reformiert werden.
Sabine Metzing erläuterte, dass viele psychisch erkrankte Eltern die Folgen für ihre Familien und Kinder oftmals unterschätzen oder Hilfen nur zögernd in Anspruch nehmen würden. Dahinter stehe oftmals die Angst, dass die Kinder ihrer Obhut entzogen würden. In der Folge würden sich viele der betroffenen Familien zunehmend von ihrer Umwelt abkapseln. Das Familienleben sei oftmals ausschließlich von der Bewältigung des Alltagsleben geprägt. Die Bedürfnisse der Kinder rückten dadurch gegenüber der Krankheit der Eltern in den Hintergrund. Es bestehe die Gefahr, dass die Kinder in einer solchen Familiensituation selbst psychisch erkranken, warnte Dercali. Probleme bereiten nach Ansicht der Sachverständigen auch datenschutzrechtliche Regelungen. Diese erschwerten die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten der Eltern und denen der Kinder sowie den Institutionen in der Kinder- und Jugendhilfe.
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