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Berlin: (hib/STO) Die Erstellung und der Einsatz von Filterregeln oder Filtersystemen auf Dienstrechnern des Bundes dienen laut Bundesregierung insbesondere dem Schutz der Mitarbeiter, der IT-Infrastruktur sowie des Ansehens der Einrichtungen des Bundes. Dabei würden einerseits Kategorien gebildet, die eine „missbräuchliche Nutzung des Internets bedeuten, insbesondere hinsichtlich rassistischer, diskriminierender, Gewalt verherrlichender und pornografischer Aktivitäten und Äußerungen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1113) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/747). Neben strafrechtlich relevanten Inhalten würden auch Kategorien zu Schadsoftware und Phishing-Seiten gebildet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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