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Berlin: (hib/PK) Die dreijährige Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) sollte nach Ansicht des Bundesrates einheitlich geregelt und finanziell abgesichert werden. Die Finanzierung der Ausbildung an Krankenhäusern sei nach der Einführung des neuen Entgeltsystems für die Krankenhausversorgung nicht mehr gesichert, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länderkammer (18/1581), der jetzt dem Bundestag zugeleitet wurde.
2008 gab es den Angaben zufolge bundesweit 73 OTA-Schulen mit insgesamt 1.342 Ausbildungsplätzen. Die Gesundheitsministerkonferenz habe bereits 2006 darum gebeten, die notwendigen Schritte für eine bundeseinheitliche Regelung des Berufsbildes einzuleiten und eine Ausbildungsregelung als Gesundheitsberuf zu erarbeiten sowie die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sicherzustellen. Um eine Zersplitterung der Heilberufe zu vermeiden, sei eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf erforderlich, schreibt der Bundesrat.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, „dass der Beruf in der OTA nicht isoliert geregelt werden sollte“. Bedenken bestünden weiter hinsichtlich der „zu geringen Einsatzbreite“ der OTA und der fehlenden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Daher werde derzeit eine bundesrechtliche Ausbildungsregelung sowohl für die OTA als auch für die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) vorbereitet. Der Gesetzentwurf solle so ausgestaltet werden, dass auch die „Entwicklung weiterer Zweige des Funktionsdienstes im Operationsbereich“ aufgegriffen werden könnte.
Anders als im Gesetzentwurf des Bundesrates dargestellt, gehe die Bundesregierung zudem weiter davon aus, dass eine kostenneutrale Finanzierung der Ausbildung nicht möglich sei und „Kostenkompensationseffekte nur entstehen können, wenn in der Gesundheits- und Krankenpflege Ausbildungskapazitäten in entsprechendem Umfang abgebaut werden“.
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