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Berlin: (hib/KOS) Angesichts laufender Gerichtsverfahren will die Bundesregierung derzeit nicht konkret zu den Modalitäten der Vergütungsausschüttung an Verleger durch die Verwertungsgesellschaften VG Wort, Gema und VG Bild-Kunst Stellung nehmen, wie es in einer Antwort (18/1555) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/1376) heißt. Die Oppositionspartei hatte kritisiert, dass die VG Wort das Aufkommen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen von Urhebern wie etwa Buchautoren oder Journalisten zur Hälfte auch an deren Verleger verteile, ohne von diesen den konkreten Nachweis zu verlangen, im Einzelfall über gesetzliche Vergütungsansprüche an bestimmten Werken zu verfügen. Auch die Gema und die VG Bild-Kunst schütteten auf pauschale Weise ihre Erlöse „zu einem erheblichen Teil“ an Verleger aus, monierte die Fraktion.
Die Regierung verweist darauf, dass solche Rechtsfragen zur Zeit vor Gericht geklärt würden. Ein Buchautor hat gegen die VG Wort und deren Ausschüttungspraxis gegenüber Verlegern geklagt und vor dem Oberlandesgericht München gewonnen, momentan ist dieser Streitfall vor dem Bundesgerichtshof anhängig, der diese Entscheidung überprüft. In der Antwort der Regierung auf die Anfrage der Grünen heißt es, man halte es „nicht für sachdienlich, Spekulationen über den Ausgang des Verfahrens anzustellen“. Allerdings führt die Regierung aus, dass nach dem Münchner Urteil Verleger bei der Verteilung der Erlöse einer Verwertungsgesellschaft dann berücksichtigt werden könnten, wenn sie Ansprüche in die Verwertungsgesellschaft einbringen, die ihnen zuvor von Autoren übertragen worden seien.
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