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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat sorgt sich um die begriffliche Klarheit in Steuergesetzen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1575) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/1306) wird die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die Bezeichnungen „Lebenspartner“ und „Lebenspartnerschaften“ mit den bereits bestehenden Regelungen zur steuerlichen Gleichstellung gewährleisten, dass die betreffenden Vorschriften nur auf eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes anzuwenden sind. Die Verwendung unterschiedlicher Begriffe für gleiche Inhalte sollte vermieden werden, fordert der Bundesrat und will, dass alle Begriffe durch den Zusatz „eingetragene“ beziehungsweise „eingetragenen“ ergänzt werden. Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen, merkt aber grundsätzlich an, dass die Begriffe Lebenspartner und Lebenspartnerschaft als Legaldefinitionen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ohne Zusatz verwendet würden.
Mit dem Gesetzentwurf soll der noch verbliebene Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz umgesetzt werden. „Auf diese Weise sorgt der Gesetzgeber für eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
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