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Berlin: (hib/STO) Die Befugnisse des türkischen Geheimdienstes thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1561). Wie die Abgeordneten darin schreiben, beschloss das türkische Parlament im April 2014 ein Gesetz, dass den Nationalen Nachrichtendienst (MIT) mit neuen Befugnissen versieht. Laut Medienberichten ermögliche das Gesetz weitergehende Abhör-Maßnahmen ohne Gerichtsbeschluss sowie den Zugang des Geheimdienstes zu Daten von Banken, staatlichen Institutionen, Privatunternehmen und Gewerkschaften. Zudem bekomme der Geheimdienst mehr Rechte bei Auslandseinsätzen. Mitarbeiter des Geheimdienstes sollten auch im Falle schwerer, im Staatsauftrag begangener Straftaten Immunität gegenüber Strafverfolgung besitzen.
Wissen will die Fraktion, welche Kenntnis die Bundesregierung über die beschlossenen Gesetzesänderungen hat, die dem MIT mehr Befugnisse geben. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, inwieweit es nach Einschätzung der Bundesregierung in der Türkei durch die Gesetzesänderungen für den Geheimdienst zur Einschränkung demokratischer Rechte und Freiheiten kommt.
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