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Berlin: (hib/EIS) Aus Sicht des Tierschutzes kann das Schlachten hochträchtiger Kühe nicht mehr hingenommen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1391) hervor. Allerdings, schränkt die Regierung ein, sei es nicht vermeidbar, dass tragende Tiere in Einzelfällen im Rahmen von Notschlachtungen oder Bestandsräumungen geschlachtet oder versehentlich der Schlachtung zugeführt werden, weil der Trächtigkeitsstatus falsch beurteilt wurde. Dennoch bestehe EU-weiter Regelungsbedarf und die Betäubungs- und Tötungsverfahren für Feten müssten in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung geändert werden. Wissenschaftliche Untersuchungen aus jüngerer Zeit hätten darauf hingewiesen, dass die Schlachtung trächtiger Tiere in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten kein Einzelphänomen sei. In einer Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 28. Oktober 2013 werde unter Bezugnahme auf verschiedene in Deutschland durchgeführte Untersuchungen und Befragungen der Anteil an trächtigen Tieren bei Rinderschlachtungen zwischen 0,2 bis 15 Prozent angegeben. Die Bundestierärztekammer gehe von etwa zehn Prozent aus, also rund 180 000 tragenden Rindern pro Jahr. Die unterschiedliche Methodik der Studien und Erhebungen lasse aus Sicht der Bundesregierung jedoch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Situation für das gesamte Bundesgebiet zu. Repräsentative Daten zur Zahl der trächtig geschlachteten Kühe in Deutschland würden nicht vorliegen.
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