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Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Überfälle, Anschläge, Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen sowie geplante beziehungsweise in Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte im ersten Quartal 2014 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1399). Danach liegen der Bundesregierung mit Stand vom 15. Mai 2014 Erkenntnisse zu insgesamt 34 politisch motivierten Delikten im ersten Quartal dieses Jahres vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen laut Vorlage 32 Taten auf den Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität.
Hiervon umfasst sei „jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel, das heißt bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtigter und Personen mit Flüchtlingsschutz beziehungsweise Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft“, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie weist zudem darauf hin, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraumes jeweils der 31. Januar des Folgejahres sei. Da sich bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund von Nachmeldungen die bislang vorliegenden Zahlen noch verändern könnten, hätten die für das laufende Kalenderjahr angegebenen Zahlen „dementsprechend nur einen begrenzten Aussagewert.“
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