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Berlin: (hib/STO) Die Auseinandersetzung mit rassistischen und diskriminierenden Einstellungen stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine „wichtige gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe“ dar. Seit Jahren verfolge sie deshalb „mit beachtlichem Wirkungsgrad einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, der darauf zielt, alle gesellschaftlichen Ebenen zu erreichen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1629) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1373). Er umfasse sowohl Prävention als auch Repression und betreffe alle Bereiche der Gesellschaft. Hierzu gehörten auch die Beobachtung extremistischer Organisationen durch den Verfassungsschutz und das Angebot von Aussteigerprogrammen für Extremisten. Weiter führt die Bundesregierung dazu aus, dass sie „gemäß dem Koalitionsvertrag“ die Programme zur Extremismusprävention verstetigen und dafür die notwendigen finanziellen Mittel längerfristig zur Verfügung stellen werde.
In der Vorlage verurteilt die Bundesregierung zugleich Homophobie und Transphobie. Sie halte ein entschiedenes Vorgehen gegen Diskriminierung sowie für eine Verbreiterung der Akzeptanz gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen bundesweit für geboten. Der Koalitionsvertrag sehe vor, dass die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitert.
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