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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu verschiedenen geplanten Steuerrechtsänderungen durch, die die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529) zusammengefasst hat. Die Anhörung findet am Montag, den 23. Juni, von 13.00 bis 15.00 Uhr im Plenarbereich Reichstagsgebäude, SPD Fraktionsbereich, Sitzungssaal 3 S 008 statt.
Erwartet werden insgesamt 13 Sachverständige: Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (Erich Nöll), Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Steuer-Gewerkschaft (Thomas Eigenthaler), Deutscher Finanzgerichtstag, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine, Zentralverband des Deutschen Handwerks,
Zu den wichtigen geplanten Änderungen im Steuerrecht gehören die Einführung einer Steuerpflicht auf Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nach einem Verkauf von Lebensversicherungen. Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, dass Kapital- und Rentenversicherungen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen würden. Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme bei Eintritt des versicherten Risikos (Todesfall) nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sei die Versicherungsleistung im Erlebnisfall. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung jedoch den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. Erwerber solcher Lebensversicherungen gehe es um die Rendite aus der Kapitalanlage.
Klargestellt werden soll durch den Gesetzentwurf auch, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht. Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber „auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage“, heißt es in dem Entwurf. Daher erfolge jetzt eine Klarstellung. Änderungen erfolgen auch im Bereich von Fremdwährungsgeschäften.
Im Einkommensteuerrecht sowie im Gewerbesteuerrecht soll ebenfalls klargestellt werden, dass in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der deutschen Küste der erweiterte Inlandsbegriff gilt. Bisher nahm dieser erweiterte Inlandsbegriff nur Bezug auf den Festlandsockel. Die Änderung betrifft die Energieerzeugung durch Offshore-Windenergieanlagen. Eine weitere Änderung betrifft Unterhaltszahlungen, deren steuerlicher Abzug seit vielen Jahren als verwaltungsaufwändig sowie fehler- und missbrauchsanfällig gilt. Künftig müssen die steuerlichen Identifikationsnummern der unterhaltenen Personen angegeben werden, damit deren Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden. Sie würden damit stationären Einrichtungen gleichgestellt.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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