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Berlin: (hib/STO) Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (18/1284) ist am Dienstag, dem 24. Juni 2014, Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung. Zu der einstündigen Veranstaltung, die um 8.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4 600) beginnt, werden als Experten der frühere Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Manfred Bruns, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und das Informationsfreiheitsgesetz, Alexander Dix, der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Professor Ansgar Hense, sowie der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.
Mit der Vorlage soll unter anderem im Bundesmeldegesetz eine im Einkommensteuergesetz erfolgte Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen werden. Dies betrifft auch die Übermittlung von Familienstandsdaten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die vorgesehenen Neuregelungen „ausgestaltet werden müssen, damit die bei den Kirchen beschäftigten Personen, die Mitglieder der Kirche sind und eine Lebenspartnerschaft führen oder deren Ehe geschieden worden ist, vor einer etwaigen Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen geschützt werden“. Dabei komme „beispielsweise die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Personen in Betracht, die zur Folge hat, dass im Melderegister eine bereichsspezifische Übermittlungssperre eingetragen werden kann“. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen.
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