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Berlin: (hib/EIS) Das Weingesetz soll an die seit dem 1. Januar 2014 gültige EU-Verordnung Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) angepasst werden. Dafür hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Weingesetzes (18/1780) vorgelegt, der die Aufnahme neuer Fördertatbestände im Rahmen der Stützungsprogramme für Wein, die Benennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Gesundheitsbehörde und die Einrichtung eines Verfahrens zur Verbraucherinformation über den verantwortungsvollen Weinkonsum regelt.
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