Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai
Berlin: (hib/EIS) Die Nutzung von selektiven, umweltfreundlichen und energiesparenden Fanggeräten kann bei der Zuteilung von Fischfangquoten berücksichtigt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der Gemeinsamen europäischen Fischereipolitik (18/1521) hervor. Die Regierung will nun prüfen, wie bei der Fangquotenzuteilung ökologische Anreize im Rahmen des Artikels 17 der EU-Verordnung Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Europäische Fischereipolitik (Fischerei-Grundverordnung) berücksichtigt werden können.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Julian Burgert, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein