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Berlin: (hib/JOH) Die Gefahr von „Carbon Leakage“, der emissionshandelsbedingten vermeintlichen Verlagerung von CO2-intensiven Produktionsprozessen in Drittstaaten der Europäischen Union, ist nach Aussage der Bundesregierung in den einzelnen Sektoren unterschiedlich ausgeprägt. Abschätzungen lägen ihr nicht jedoch vor, schreibt sie in einer Antwort (18/1761) auf eine Kleine Anfrage (18/1544) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Tendenziell dürfte der niedrige Preis für Kohlenstoffdioxid (CO2) im europäischen Emissionshandel dazu beigetragen haben, die Gefahr des „Carbon Leakage“ zu verringern, heißt es in der Vorlage weiter. Allerdings werde bei Investitionsentscheidungen der Wirtschaft in der Regel nicht der aktuelle, sondern der künftig zu erwartende Preis berücksichtigt. Die Bundesregierung betont, dass sie keine Erfassung oder Bewertung von Standortverlagerungen einzelner Unternehmen vornehme. Daher könnten auch keine Aussagen darüber getroffen werden, ob Unternehmen aufgrund der durch den Emissionshandel bedingten Kosten ihren Standort außerhalb der EU verlagert haben.
Hinsichtlich Maßnahmen zur Vermeidung von „Carbon Leakage“ durch den Emissionshandel werde sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen des Klima- und Energiepaktes bis 2030 positionieren, kündigt sie an. Die Europäische Kommission habe zudem angekündigt, für die Handelsperiode ab 2021 eine stärker fokussierte Regelung erarbeiten zu wollen. Bisher lägen jedoch noch keine Vorschläge vor.
Die Grünen-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage auch nach der in diesem Jahr anstehenden Überprüfung der so genannten „Carbon Leakage“-Liste für den Zeitraum von 2015 bis 2019 erkundigt. Auf der Liste veröffentlicht die Europäische Kommission all jene Unternehmen, die von der Verpflichtung zur Ersteigerung der von ihnen benötigten Emissionszertifikate ausgenommen werden und Emissionszertifikate auf Basis von Bezugswerten kostenfrei zugeteilt bekommen. Das betrifft jene Branchen und Industrieprozesse, für die „Carbon Leakage“ angenommen werden kann.
Die Bundesregierung schreibt hierzu, dass sie den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Liste derzeit prüfe. Sie betont aber, dass die Revision nicht im Ermessen der Kommission oder der EU-Mitgliedstaaten stehe, sondern den Vorgaben aus der Emissionshandelsrichtline folge.
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